Sie befinden sich hier: Service » Wissenswertes
An dieser Stelle möchten wir Ihnen wertvolle Tipps und Hinweise zum Wohnen in unseren Mietobjekten geben.
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind.
Dieser Wohnberechtigungsschein ist dem Verfügungsberechtigten (Vermieter) vor Abschluss des Mietvertrages vorzulegen und vor Bezug der Wohnung zu übergeben. Der WBS kann beim zuständigen Amt beantragt werden und besitzt eine Gültigkeit von 2 Jahren.
Grundlage des WBS ist das Schleswig-Holsteinische Wohnraumförderungsgesetz (SHWoFG) vom 25.04.2009 (GVOB1.1S). Wesentliche Voraussetzungen für die Erteilung des WBS sind, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen einhalten.
Es beginnt wieder die Jahreszeit, in der unsere technische Abteilung vermehrt zu Wohnungsbesichtigungen gerufen wird. Der Grund: Schimmelbildung. Für den betroffenen Mieter handelt es sich augenscheinlich um einen Baumangel. Die Wände sind feucht. Nach unseren Erfahrungen kann ein technischer Mangel jedoch meist ausgeschlossen werden. Schimmelbildung hat ihren Ursprung in einem mangelnden oder unzureichenden Lüftungs- und Heizverhalten. Gerade die Höhe der heutigen Energiekosten unterstützt somit indirekt die Schimmelbildung durch unzureichend beheizte und gelüftete Räume. In der folgenden Auflistung geben wir Ihnen nützliche Tipps, wie Sie dem Schimmel auf einfache Art den Kampf ansagen können:
Raumtemperatur überprüfen
In Wohnzimmer und Küche sind 20 °C zu empfehlen, im Bad 21 °C und im Schlafzimmer 18 °C.
Für konstante Temperaturen sorgen
Schalten Sie den Heizkörper außer beim Lüften nie ganz ab. Drehen Sie aber auch nicht ganz auf, sonst wird die Temperaturregulierung wirkungslos.
Abstand halten
Stellen Sie Möbelstücke nie direkt an eine Außenwand, sondern lassen Sie einen Abstand von etwa 10 cm, damit die Luft an der Wand entlang streichen kann.
Heizkörper nicht verdecken
Achten Sie darauf, dass der Heizkörper und das Thermostatventil nicht durch Möbel oder Vorhänge verdeckt wird.
Durchlüften
Sorgen Sie mehrmals täglich (3 – 5 mal) durch das Öffnen von Türen und Fenstern für Durchzug. Schon nach 5 - 10 Minuten ist die verbrauchte, feuchte Raumluft ausgetauscht. Fenster dabei ganz öffnen!
Bei Frost reichen 2 – 3 Minuten Lüften aus, bei Temperaturen von 10 - 15 °C erhöht man die Lüftungsdauer auf 10 – 15 Minuten.
Heizung beim Lüften abdrehen
Die Heizkörper sollten beim Lüften abgeschaltet werden, da sich sonst das Thermostatventil automatisch öffnet und Sie zum Fenster hinaus heizen.
Fenster nicht kippen
Lüften Sie immer nur kurz. Durch Dauerlüften behindern Sie den Luftaustausch, die Wände kühlen aus und Heizenergie wird verschwendet.
Türen schließen
Zwischen unterschiedlich beheizten Räumen sollten immer die Türen geschlossen werden, sonst kann sich in dem kälteren Raum Feuchtigkeit niederschlagen.
Dampf ablassen
Beim Kochen und Duschen entstehen große Dampfmengen. Leiten Sie diese gleich nach außen, sonst verteilen sie sich über die ganze Wohnung.
Schlafzimmer zwei mal lüften
Im Schlafzimmer bei Bedarf morgens zwei mal lüften. In der Zeit dazwischen den Raum beheizen, damit im Bett gespeicherte Feuchte ausdünstet!
Auch bei Nebel oder Regen lüften
Lüften Sie unbedingt auch bei Nebel und Regen, denn die Zimmerluft wird dabei trockener. Die abgeführte Feuchtigkeitsmenge ist größer als die von außen zugeführte.
> Flyer
Nach Feierabend und am Wochenende:
Meldorf / Umland
0 48 32 / 9 95 - 0
Brunsbüttel
0 48 52 / 94 04 60